Es handelt sich um Betreuungsangebote, die zwischen häuslicher Versorgung und professioneller Tagespflege stehen.
Die Angebote richten sich an gerontopsychiatrisch veränderte Menschen (Demenzpatienten), an Menschen mit psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung, und seit dem 01.01.2015 auch an alle Menschen ab Pflegestufe 1, bei denen nach Feststellung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung neben dem in der Pflegeversicherung bereits zu berücksichtigenden verrichtungsbezogenen Hilfebedarf (§§ 14 und 15 SGB XI) noch ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist.
Bei Feststellung der Voraussetzungen durch den MDK erhalten die Betroffenen zum Zwecke der Inanspruchnahme der Leistungen der niedrigschwelligen Betreuungsangebote aus den Mitteln der Pflegekassen einen sog. „zusätzlichen Betreuungsbetrag".
Dieser Betreuungsbetrag liegt zurzeit bei 1.200 €,
in schwereren Fällen bei 2.400 € jährlich (§ 45 b Abs. 1 SGB XI).
Der zusätzliche Betreuungsbetrag wird - unabhängig von anderen Leistungen nach dem SGB XI - zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung gewährt; er wird aber nicht an den Betroffenen ausgezahlt, sondern von der Pflegekasse direkt mit den niedrigschwelligen Betreuungsangeboten abgerechnet.
Bei Fragen oder einer Antragsstellung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!
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