ALLTAGSBEGLEITUNG
Rufen Sie mich an und wir vereinbaren unverbindlich einen Termin bei Ihnen zu Hause.
Ich verfüge über die Anerkennung als
Angebot zur Entlastung im Alltag
nach §45a Abs. 1 SGB XI i.V.m. §§ 6 bis 9 SächsPflUVO
Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Pflegekassen und Privat.
Gern stehe ich für Beratungen zur Verfügung.
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